Wirtschaftskriminalität


Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirt- schaftliche Bezüge aufweisen. Die kriminellen Handlungen können sich dabei gegen Privatpersonen, andere Unternehmen oder den Staat richten.

Fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland und weltweit 43 % wurden zwischen 2005 und 2007 nach repräsentativen forensischen Erhebungen Opfer eines Wirtschaftsdelikts. (PWC-Studie „Wirtschaft- kriminalität 2007“)

Der Gesamtschaden, der deutschen Unternehmen allein durch die aufgedeckten Delikte entstand, beläuft sich danach auf rund 6 Mil- liarden Euro pro Jahr. Die jüngste PKS des BKA verweist auf 85.000 aktenkundige Fälle mit einer Schadenssumme von rund 4,3 Milliarden Euro (vgl. BKA PKS 2006 Tab. 07), wobei allerdings die Computer- kriminalität in dieser Statistik nicht erfasst wird.

Beispiele für Wirtschaftskriminalität sind Unterschlagung, Betrug, Falschbilanzierung, Korruption, Geldwäsche, Insiderhandel, Produkt- piraterie, Industriespionage, Steuerstraftaten, Subventionsbetrug und Untreue.

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