Schwarzarbeit


Unter Schwarzarbeit versteht man die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht und unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämter und/oder ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird.

Der Anteil von Schwarzarbeit am gesamten Bruttoinlandsprodukt in den westeuropäischen Volkswirtschaften liegt laut Schätzungen bis zu 20 Prozent.

Schwarzarbeit ist ein Teil der Schattenwirtschaft. Typische Erscheinungsformen der Schattenwirtschaft sind unter anderem Schwarzarbeit, bei der Arbeitskräfte nicht angemeldet werden und somit keine Beiträge zur Sozialversicherung und keine Lohnsteuern entrichtet werden (illegale Beschäftigung). Wenn gleichzeitig noch ein staatliches Einkommen bezogen wird, liegt ein Missbrauch von Transferleistungen vor.

Nicht nur Empfänger von Hartz IV und Arbeitslosengeld beschäftigen sich in der Schwarzarbeit. In den letzten Jahren häufen sich die Fälle in denen Mitarbeiter von Firmen sich krank schreiben lassen, um dann nebenberuflich der Schwarzarbeit nachgehen zu können oder sogar dem eigenen Betreib in dem sie beschäftigt sind Konkurrenz zu machen.

Unter der Wirtschaftkriese der letzten Jahre und nach Auslaufen der staatlichen Sanktionen leiden u. a. immer mehr Unternehmen im Baugewerbe. Vermehrt setzen einige von den Unternehmen auf Schwarzarbeit, um gegenüber anderen Wettbewerbern einen Vorteil zu erlangen. Billige Arbeitskräfte aus dem ehemaligen Ostblock sind im Baugewerbe keine Seltenheit mehr.

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