Mitarbeiterüberwachung


Für Unternehmen gibt es verschiedene Notwendigkeiten eine Mitarbeiterüberwachung durchführen zu lassen. Insbesondere wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat oder eines Vergehens gegen Mitarbeiter vorliegen, wie z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Erpressung, Krankenscheinmissbrauch etc…

In solchen Fällen ist eine Detektei oft die einzige Möglichkeit um Beweise zu erlangen.

Arbeitgeber dürfen generell zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitszeit eine Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei durchführen lassen. Dieses ist unter anderem bei Außendienst- mitarbeitern oftmals die einzige Möglichkeit der Kontrolle.

Ein Firmenchef darf (laut Bundesarbeitsgericht) Mitarbeiter durch eine Detektei oder Detektiv überwachen lassen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass dieser krank macht oder der Außendienstmitarbeiter falsche Spesenabrechnungen abgibt.

Wird der verdächtige Mitarbeiter überführt, muss er sogar das Honorar der Detektei oder des Detektivs bezahlen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer die durch ihr Fehlverhalten das Tätigwerden einer Detektei oder Detektiv entstandenen Kosten zu ersetzen hat, wenn der Arbeitgeber wegen eines konkreten Verdachts gegen den Arbeitnehmer einer vorsätzlich vertragswidrigen Handlung überführt wird.

In diesen „heiklen“ Bereichen wie Mitarbeiterüberwachung sollte die ermittlungsführende Detektei die notwendige Erfahrung und Fingerspitzengefühl mit sich bringen.

Mit der Detektei RIVA haben sie einen absolut diskreten und zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.



Startseite