Abrechnungs- und Spesenbetrug


In den letzten Jahren hat der Abrechnungs- und Spesenbetrug überproportional zugenommen und stellt keine Seltenheit mehr dar.
Den Unternehmen kosten die vorsätzlichen Falschangaben jedes Jahr mehrere Milliarden Euro und ist somit kein Kavalierdelikt.
Der Gesetzgeber sieht bei Abrechnungs- und Spesenbetrug die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung vor.

Sie hegen einen Anfangsverdacht gegen einzelne Mitarbeiter, haben aber keine Beweise?

Unsere erfahrenen Detektive nehmen sich dieser Sachlage intensiv an. Durch Einsatz von versteckter Technik wie Videoüberwachung und durch professionelle Ermittlung und Observation kann ein solcher Betrug hinreichend und gerichtsverwertbar bewiesen werden.

Zum Beispiel der Außendienstmitarbeiter welcher seine Arbeitsstunden im Freibad oder im Biergarten verbringt und die Bewirtungsbelege welche er bei Ihnen einreicht stammen, entgegen seiner Behauptung, eigentlich vom privaten Abendessen als vom Geschäftsessen.

Oder ihr Mitarbeiter reicht gefälschte Reiseberichte oder überhöhte Kilometerabrechnungen zur Abrechnung ein.

Durch Die Ermittlungen unserer Detektive wird entweder der Anfangsverdacht ausgeräumt oder bestätigt.
Außendienstmitarbeiter werden während der Arbeitszeit observiert und die Fahrstrecke mit allen Zwischenstopps und Pausen schriftlich und bildlich dokumentiert.



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